08.03.2026  Pressemeldung Alle News von VDMA e. V.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Nun braucht es Stabilität statt Dauerreparatur

Die von der Bundesregierung veröffentlichten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz eröffnen Chancen für eine Befriedigung der Debatte, werfen jedoch auch Fragen zur praktischen Umsetzung auf.

Mit den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz steht die Gebäudepolitik erneut an einem Wendepunkt. Nach einer Phase intensiver politischer Debatten und mehrfacher Korrekturen erwartet der Markt nun vor allem Verlässlichkeit. Für den Maschinen- und Anlagenbau ist entscheidend, dass bewährte Regelungen gesichert, notwendige Weiterentwicklungen umgesetzt und politische Detailkorrekturen beendet werden. Der Gebäudesektor braucht einen stabilen Ordnungsrahmen, der Investitionen ermöglicht und Planungssicherheit schafft.

Dr. Christopher Lange, Vorsitzender VDMA Gebäudetechnik und Head of Building Services Market Area, KSB SE & Co. KGaA, ordnet ein: „Die Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes sind ein Test dafür, ob die Bundesregierung die Wärmewende im Gebäudesektor strategisch steuern kann – jenseits von Einzelmaßnahmen und kurzfristigen Korrekturen.“

Aus Sicht des VDMA Gebäudetechnik zeigen die vorliegenden Gesetzesinhalte ein differenziertes Bild. Dr. Lange erklärt dazu: „Die Eckpunkte senden ein gemischtes politisches Signal, die 65-Prozent-Regelung wird abgeschafft, aber die Energy Performance of Buildings Directive dafür umgesetzt. Mit dem Wegfall der Erneuerbaren-Anforderung verschiebt sich der Fokus auf die Energieeffizienz als zentralen Hebel zur Senkung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Zwar wird der Anspruch formuliert, Ordnung und Stabilität in die Gebäudepolitik zu bringen, in der Umsetzung bleibt dieser Anspruch jedoch teilweise offen.“

Auch fachlich zeigt sich ein ambivalentes Bild. Dr. Peter Hug, Geschäftsführer, VDMA Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude, bewertet: „Einzelne zentrale Punkte der Gebäudetechnik werden konkret aufgegriffen, andere bleiben undifferenziert oder unvollständig. Bewährte Instrumente im Bestand werden leider infrage gestellt, notwendige Weiterentwicklungen jedoch nur selektiv umgesetzt.“ Mit Blick auf konkrete Aspekte ergänzt Dr. Hug: „Entscheidend ist, dass Regelungen wie die zur Datenerfassung und -analyse notwendigen Gebäudeautomationsfunktionen mit der Umsetzung der EPBD 2024 im GMG wieder berücksichtigt werden, weil die Nutzung der Gebäudetechnik ohne Daten einem Blindflug gleicht, der keinen energieeffizienten Betrieb größerer Liegenschaften zulässt. Die Einsparpotentiale durch Gebäudeautomation werden weithin unterschätzt und fallen oft dem Errichter-Nutzer-Dilemma zum Opfer.“ Zudem müssen Vorgaben zum hydraulischen Abgleich erhalten bleiben und die entsprechenden Anforderungen aus der EPBD konsequent umgesetzt werden, damit die Basis für einen effizienten Gebäudebetrieb gewährleistet ist. „Das bedeutet, grob gesprochen, dass an mehreren Stellen Nachsteuerungsbedarf besteht“, resümiert Dr. Hug.

Für VDMA Gebäudetechnik kommt es nun darauf an, dass die Modernisierung des Rechtsrahmens konsequent und kohärent umgesetzt wird. Maßnahmen der Technischen Gebäudeausrüstung, die sich als kosteneffizient und kurzfristig wirksam erwiesen haben, müssen verlässlich abgesichert bleiben. Gleichzeitig sind Weiterentwicklungen praxistauglich, technologieoffen und investitionssicher auszugestalten. Ein erneutes Nachjustieren im Jahrestakt würde das Vertrauen in die Gebäudepolitik weiter belasten.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine mögliche Grüngasquote betont VDMA Gebäudetechnik, dass es entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung ankommt. Marktwirtschaftliche Instrumente können grundsätzlich zur Stabilisierung und Planbarkeit beitragen. Da keine staatlichen Mittel eingesetzt werden, wird eine Quote von den Gasnutzern selbst getragen. Maßstab muss jedoch bleiben, dass betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvolle Lösungen umgesetzt werden und Technologieoffenheit zu nachhaltigen Anreizen führt. Entscheidend ist eine kosteneffiziente CO₂-Minderung im Gebäudesektor.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird damit zu einem zentralen Prüfstein für die strategische Steuerungsfähigkeit der Bundesregierung. Nur wenn Stabilität, Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit zusammengeführt werden, kann die Wärmewende im Gebäudebestand planbar und dauerhaft erfolgreich gestaltet werden.

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