18.12.2024  Pressemeldung Alle News von WDV Molliné

WDV Molliné: Wachstumschancengesetz und E-Rechnungen - Gesetzesänderung zum digitalen Rechnungsversand

Nachhaltigkeit und der Einsatz moderner Technologien sind uns sehr wichtig. Deshalb haben wir bereits vor einiger Zeit den digitalen Rechnungsversand eingeführt.

Der Gesetzgeber verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, ab Januar 2025 Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten (E-Rechnungen) empfangen zu können. Die Pflicht zur Versendung von E-Rechnungen wird schrittweise bis zum 31. Dezember 2027 eingeführt. (IHK, 2024)

Ab nächstem Jahr muss folglich zwischen digital versendeten Rechnungen im PDF-Format und E-Rechnungen unterschieden werden. E-Rechnungen in Form von XML-Dateien können von IT-Systemen importiert und ohne Medienbruch verarbeitet werden. (IHK, 2024)

Der Begriff hybride Rechnungen bezeichnet dabei Rechnungen, die sowohl im PDF-Format als auch im digitalen Format versendet werden, sodass sowohl Mensch als auch Systeme die Rechnung verarbeiten können. Dieser Ansatz erleichtert gerade zu Beginn die Umstellung auf die zukunftsweisende E-Rechnung.

Die WDV Molliné ist auf dieses neue Gesetz vorbereitet – machen Sie mit und teilen Sie uns Ihre bevorzugte Rechnungsstellung mit.

Die Umsetzung dieser Regelung bedeutet sowohl Kosten- als auch Zeitersparnis und trägt gleichzeitig zum Klimaschutz bei!

WDV Molliné GmbH
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