WDV Molliné: Wachstumschancengesetz und E-Rechnungen - Gesetzesänderung zum digitalen Rechnungsversand
Der Gesetzgeber verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, ab Januar 2025 Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten (E-Rechnungen) empfangen zu können. Die Pflicht zur Versendung von E-Rechnungen wird schrittweise bis zum 31. Dezember 2027 eingeführt. (IHK, 2024)
Ab nächstem Jahr muss folglich zwischen digital versendeten Rechnungen im PDF-Format und E-Rechnungen unterschieden werden. E-Rechnungen in Form von XML-Dateien können von IT-Systemen importiert und ohne Medienbruch verarbeitet werden. (IHK, 2024)
Der Begriff hybride Rechnungen bezeichnet dabei Rechnungen, die sowohl im PDF-Format als auch im digitalen Format versendet werden, sodass sowohl Mensch als auch Systeme die Rechnung verarbeiten können. Dieser Ansatz erleichtert gerade zu Beginn die Umstellung auf die zukunftsweisende E-Rechnung.
Die WDV Molliné ist auf dieses neue Gesetz vorbereitet – machen Sie mit und teilen Sie uns Ihre bevorzugte Rechnungsstellung mit.
Die Umsetzung dieser Regelung bedeutet sowohl Kosten- als auch Zeitersparnis und trägt gleichzeitig zum Klimaschutz bei!








