ACO Haustechnik: Vorbeugender Brandschutz vom Dach bis in den Keller
Die baurechtlichen Vorgaben für den vorbeugenden Brandschutz finden sich in den einzelnen Landesbauordnungen (LBO). Demnach werden die verschiedenen Gebäudearten in fünf Gebäudeklassen eingeteilt und die Feuerwiderstandsdauer für die Decken im Gebäude sowie Anforderungen an die beim Bau von Gebäuden verwendeten Bauprodukte in Bezug auf das Brandverhalten festgelegt. Diese Anforderungen werden durch die als „bauaufsichtliche Benennung“ bezeichneten Begriffe nichtbrennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar charakterisiert. Die mit A1, A2, B1, B2 und B3 benannten Klassen werden auch als Baustoffklassen bezeichnet und durch Prüfungen nach DIN 4102-1 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ ermittelt.
Seit ihrer Überarbeitung im Jahr 2016 lässt die Musterbauordnung (MBO) für Bauprodukte (Ablaufkörper etc.) nur eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und für die Bauarten nur eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) als Nachweis zu. Für die Planung werden beide Dokumente benötigt, da geprüft werden muss, ob a) das Bauprodukt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für den Anwendungsfall besitzt und ob b) die allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt, welche die Einbausituation abgedeckt. Da die Brandausbreitung entlang der Haustechnik eines der größten Risiken darstellt, verlangen insbesondere die Rohre und Leitungen besondere Aufmerksamkeit. Konform zur Leitungsanlagen-Richtlinie können folgende Kombinationen mit klassifizierten Abschottungen umgesetzt werden:
- Nichtbrennbare Entwässerungsleitungen inkl. nicht brennbarer Anschlussleitungen und Abschottungen mit Allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (AbP)/Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) und nichtbrennbare Bodenabläufe mit AbP/AbZ
- Brennbare Entwässerungsleitungen inkl. brennbarer Anschlussleitungen und Abschottungen mit AbZ und brennbare und nichtbrennbare Abläufe mit AbZ
- Mischinstallationen, z.B. mit nichtbrennbaren Fallsträngen und brennbaren Anschlussleitungen und Abschottungen für Mischinstallationen mit AbZ sowie brennbare und nichtbrennbare Abläufe mit AbZ
Produktseitig erfolgt vorbeugender Brandschutz, beispielhaft beim Entwässerungsspezialisten ACO Haustechnik, durch den Einsatz nicht brennbarer Materialen (Edelstahl und Gusseisen) sowie eine wirksame Methode der Leitungsunterbrechung im Brandfall: ACO Brandschutzset – verfügbar für Bodenabläufe sowie Abläufe für Parkdecks, Flachdächer und Duschrinnen – enthalten Intumeszenzmasse, die sich bei einer brandbedingten Temperatur von ca. 140°C ausdehnt. Der Ablaufstutzen wird damit vollständig verschlossen, die Weiterleitung von Rauchgasen und Feuer durch das Rohrsystem zuverlässig unterbunden.
Brandschutzgeprüfte Dachabläufe und Rohrsysteme
Für die Freispiegelentwässerung von Flach-, Industrie- und Gründächern sowie Dachterrassen bietet ACO Haustechnik mit dem Flachdachablauf Passavant Spin aus Gusseisen (Baustoffklasse A1, nicht brennbar gemäß DIN 4102) in Kombination mit der Brandschutzkartusche eine integrierte Brandschutzlösung für die Nennweiten DN 70/DN 100 an. Dieses Brandschott verhindert bei einem Brand unterhalb der Decke die Weiterleitung von Feuer und Rauch nach oben (Allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53- 2439, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.17-2430).
Die Entwässerung großer Industriedächer in Trapezblechbauweise erfolgt gewöhnlich mittels Unterdruck. Hier lässt sich der benötigte Brandschutz mit den ACO Flachdachabläufen Jet realisieren. Passend zu diesen Dachabläufen der Baustoffklasse A1 umfasst das Produktsortiment von ACO Haustechnik Rohrsysteme aus nicht brennbaren, metallischen Werkstoffen: ACO GM-X aus verzinktem Stahl nach DIN EN 1123 sowie ACO Pipe aus Edelstahl (Werkstoff 1.4301 oder 1.4404)
Brandschutzgeprüfte Bodenabläufe und Rinnen
Bodenabläufe müssen bei der Installation mindestens der gleichen Feuerwiderstandsklasse entsprechen wie die Decken, in denen sie verbaut werden. Mit der Serie Passavant hat ACO Bodenabläufe entwickelt, die der Baustoffklasse A1 entsprechen und somit keine zusätzliche Brandlast darstellen. Hinsichtlich der Installationsvarianten wurde die brandschutztechnische Eignung der ACO Bodenabläufe Passavant mit Feuerwiderstandsdauer von 30 bis 90 bzw. 120 Minuten über Brandschutzprüfungen für alle vier oben genannten Materialkombinationen als Grundlage für die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen.
Neben dem Bodenablauf ACO Passavant hat ACO Haustechnik auch die Edelstahl-Bodenabläufe ACO Variant-CR im Portfolio, die die Anforderungen der Feuerwiderstandsklassen R 30 bis R 120 und mit dem Einbauset ACO Fit-in die Anforderungen der Feuerwiderstandsklassen R 30 bis R 90 erfüllen.
Brandschutz im Badezimmer
Die Duschrinne ACO ShowerDrain Public 110, geeignet insbesondere für Reihenduschanlagen, lässt sich mit den Bodenabläufen ACO Passavant aus Gusseisen und den Bodenabläufen Variant-CR 142 kombinieren und erfüllt damit alle oben genannten brandschutztechnischen Erfordernisse. Beim Premium-Modell ACO ShowerDrain E+ befindet sich schützende Technik im Brandschutzablaufkörper aus Edelstahl, der mit einem herausnehmbaren Brandschutz-Geruchverschluss ausgestattet ist. Im Brandfall dringen Rauch und Hitze in den Ablaufkörper der Duschrinne. In den ersten Minuten verhindert die Sperrwasservorlage eine Weiterleitung des Rauches in das darüber liegende Geschoss. Ab Temperaturen über 150 °C verschließt die Brandschutzkartusche den Stutzen des Ablaufkörpers und unterbindet die Weiterleitung von Rauch und Feuer. Um die Feuerwiderstandsklassen R30 – R120 zu erfüllen, sind auch die Mindestmaße für Deckendicken zur berücksichtigen: 100 mm mit, 150 mm ohne Verwendung des ACO Fit-in Einbausets. Als Brandschutznachweise sind für die ACO ShowerDrain E+ das abZ. Z-19.17-2181 und das aBG: Z-19.53-2461 zu nennen.
