Die Platzierung des Außenschornsteins hängt von der Position der Feuerstätte ab: Um mit einem Versatz in den zulässigen Mündungsbereich zu kommen, kann z. B. ein zusätzliches waagerechtes Verbindungsstück installiert werden (rechts im Bild). Abb.: Raab-Gruppe, Neuwied/Maisach
28.11.2024  Pressemeldung Alle News von Raab

Raab-Gruppe: Ableitbedingungen für Schornsteine

Wie sieht die Praxis aus?

Seit Anfang 2022 sind die aktuellen Ableitbedingungen gemäß der 1. BImSchV in Kraft – Zeit für eine Zwischenbilanz: Wie läuft die Ermittlung für die korrekte Schornsteinhöhe? Was gilt für Nachrüstungen? Und wie sieht es bei einem Kesseltausch aus, etwa von fossilem Brennstoff auf Pellets oder Scheitholz?

Werden jetzt neue Festbrennstoff-Feuerstätten errichtet, fallen sie entsprechend in den Geltungsbereich der 1. BImSchV und damit auch unter die Änderungsverordnung zu den Ableitbedingungen von Emissionen über den Schornstein. Dies betrifft den klassischen Kaminofen ebenso wie Pellet- oder Scheitholzkessel. Auch wenn ein stillgelegter Schornstein für eine Neuanlage reaktiviert wird, sind die Ableitbedingungen zu beachten.

Im Detail: Das sind die Vorgaben

Die Schornsteinmündung muss mindestens 40 cm über dem First liegen und gleichzeitig außerhalb der Rezirkulationszone des Gebäudes. Bei dieser Zone handelt es sich um die windabgewandte Seite. Hier verwirbeln die Abgase über längere Zeit und werden nicht wie erforderlich in die freie Luftströmung transportiert. Wie sich die Zone genau darstellt, hängt von mehreren Faktoren ab: Dies sind hauptsächlich die Gebäudegeometrie, die Lage und Geometrie der Nachbarbebauung sowie die Topografie, etwa bei einer Hanglage. Zusätzlich zu den beiden genannten Hauptaspekten müssen Mindestabstände zu Nachbargebäuden eingehalten werden.

Das bedeutet, der Schornstein ist grundsätzlich firstnah zu errichten. Dazu werden bestimmte Entfernungen auf dem Dach herangezogen, sowohl horizontal als auch vertikal. Abhängig von der Nennwärmeleistung der Feuerstätte muss die Mündung in einem definierten Radius die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen um eine Mindesthöhe überragen. Das heißt konkret für Anlagen bis 50 kW bei einem Umkreis von maximal 15 m eine Höhe von 1 m (Details siehe Tabelle 1).

Herangehensweise

Die benötigte Schornsteinhöhe lässt sich entweder nach der 1. BImSchV §19 oder nach der VDI 3781 Blatt 4 ermitteln. Bei der zweiten Variante sind die Ergebnisse genauer, der Aufwand ist allerdings deutlich höher und das Verfahren damit zeit- und kostenintensiver. Das exakte Rechenverfahren der VDI-Richtlinie erlaubt teilweise geringere Schornsteinhöhen oder sogar eine traufseitige Anbringung des Schornsteins, während sich die vereinfachte Regel des §19 leicht vor Ort abschätzen lässt (siehe Abb. 7). Inzwischen sind die relevanten Vorgaben in Softwarelösungen implementiert, wobei auch die vorgelagerte Bebauung und die Geländehöhe einbezogen werden.

Bei Großanlagen wird die richtige Schornsteinhöhe von Fachplanungsbüros ermittelt. Bei kleineren Projekten setzt sich der Ofen- oder Heizungsbauer am besten vor dem Projektstart mit dem zuständigen Schornsteinfeger in Verbindung. Ihm kommt eine zentrale Rolle zu, denn er hat später die korrekte Umsetzung gegenüber der Bau- bzw. Umweltbehörde zu bestätigen. Im Austausch mit den Beteiligten und mit der Kenntnis des Objekts steckt der Schornsteinfeger den Rahmen ab. Dann ist es wiederum am Ofen- oder Heizungsbauer, diese Vorgaben in ein Konzept zu gießen.

Bei der Errichtung des Schornsteins unterstützen Fachfirmen aus der Abgastechnik mit ihren Lösungen, vor allem bei sehr komplexen Anforderungen. Hier fließen auch Optionen wie Abspannungen oder eine Schrägführung ein. Bei Letzter sind außerhalb des Gebäudes im Übrigen bis zu zweimal 45 Grad erlaubt, um die sichere Abgasführung zu gewährleisten. Letzten Endes stellt aber jedes Projekt einen Einzelfall dar, der für sich genommen zu betrachten ist.

Wann gilt Bestandsschutz?

Durch die Fristsetzung des § 26 Absatz 2 in der 1. BImSchV zum Jahresende 2024, nach der Einzelraumfeuerstätten für Festbrennstoffe, d. h. Öfen, die vor März 2010 errichtet wurden, nachzurüsten, auszutauschen oder stillzulegen sind, kommt dieser Frage eine besondere Bedeutung zu. Hier ist festzuhalten, dass bei einem Austausch einer Feuerstätte kein Bestandsschutz bezüglich der Ableitbedingungen möglich ist. Jedoch muss der Schornstein in einem solchen Fall lediglich die geringeren Anforderungen der 1. BImSchV §19 Absatz 2 erfüllen, die schon im Jahr 2010 eingeführt wurden. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass eine Schornsteinverlängerung erforderlich ist, um die Austrittsöffnung etwas zu erhöhen.

Die weitaus strengeren Anforderungen an eine per Definition in Absatz 1 firstnahe Ausrichtung wie bei komplett neuen Feuerungsanlagen müssen nicht eingehalten werden. Eine Erleichterung beim Einsatz von Partikelabscheidern wird nicht gewährt. In besonderen Fällen wie Denkmalschutz oder nicht ausreichende Wärmeversorgung mit anderen Heizquellen kann eine Prüfung der Unverhältnismäßigkeit erfolgen.

Was passiert bei Brennstoffwechsel?

Wird im Bestand etwa von Öl auf Biomasse gewechselt, gelten die Regeln des Absatz 2 ebenso. Der Schornsteinfeger beurteilt dann den vorhandenen Kamin hinsichtlich seines Zustands, der Dichtheit und Verwendbarkeit eines innen liegenden Rohres und des passenden Querschnitts. Sind Reparaturen erforderlich oder muss ein neues Innenrohr eingezogen werden, kann ein Fachunternehmen im Anschluss die Kosten für die notwendige Sanierungsmaßnahme ermitteln.

Variante Leichtbauschornstein

Die veränderten Ableitbedingungen führen dazu, dass vermehrt Schornsteine im Gebäudeinnern statt außen am Gebäude nachgerüstet werden. Der Marktanteil solcher Leichtbauschornsteine hat sich seit Einführung der Verordnung deutlich erhöht. Sie lassen sich oft mittig platzieren, sodass die Firstnähe und die erforderliche Höhe gut zu erreichen sind. Ein Modell wie der LB Universal der Raab-Gruppe ist kompakt, leicht und durch das Baukastensystem rasch auf nahezu jedem Untergrund ohne Statik zu montieren. Für ein Abgasrohr von 150 mm Durchmesser reicht eine Schachtgröße von 300 × 300 mm. Durch die Feuerwiderstandsklasse L90 ist der Brandschutz gewährleistet. Darüber hinaus steht mit dem LAS-FB ein Produkt zur Verfügung, das die Luftzufuhr zur Feuerstätte sicherstellt. Der Luft-Abgas-Schornstein ist für DN 150 mm nur 350 × 350 mm groß.

Joseph Raab GmbH & Cie. KG
Joseph Raab GmbH & Cie. KG
Gladbacher Feld 5
56566 Neuwied
Deutschland
Telefon:  02631 - 913-0