WDV Molliné: Neue Pflichten bei Wärmepumpen!
Dabei wird der für die Wärmepumpe eingesetzte Strom genauso wie fossile Brennstoffe abgerechnet. So schreibt es die aktuelle Heizkostenverordnung (HKVO) vor.
Das ändert sich für Sie:
- Verbrauchsabhängige Abrechnung für Wärmepumpen
- Stromkosten zur Wärmeerzeugung werden als umlagefähige Kosten ergänzt.
- Mehrfamilienhäuser mit Wärmepumpen müssen mit einer entsprechenden Messtechnik ausgestattet sein.
Diese Änderungen der Ausstattungspflicht gelten für Neuinstallationen und für bereits installierte Wärmepumpen gleichermaßen seit dem 30.09.205.







