07.11.2025  Pressemeldung Alle News von WDV Molliné

WDV Molliné: Neue Pflichten bei Wärmepumpen!

Beim Einsatz von Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus müssen Heizkosten jetzt nach Verbrauch abgerechnet werden.

Dabei wird der für die Wärmepumpe eingesetzte Strom genauso wie fossile Brennstoffe abgerechnet. So schreibt es die aktuelle Heizkostenverordnung (HKVO) vor.

Das ändert sich für Sie:

  • Verbrauchsabhängige Abrechnung für Wärmepumpen
  • Stromkosten zur Wärmeerzeugung werden als umlagefähige Kosten ergänzt.
  • Mehrfamilienhäuser mit Wärmepumpen müssen mit einer entsprechenden Messtechnik ausgestattet sein.

Diese Änderungen der Ausstattungspflicht gelten für Neuinstallationen und für bereits installierte Wärmepumpen gleichermaßen seit dem 30.09.205.

WDV Molliné GmbH
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