Im Sinne des Universal Designs ermöglicht der modulare Waschtisch von HEWI eine flexible Gestaltung: Das Ablagesystem lässt sich individuell konfigurieren, sodass Pflege- und Hygieneartikel in direkter Reichweite angeordnet werden können. Bei Bedarf lässt sich der Waschtisch zusätzlich um einen adaptiven Haltegriff erweitern.
26.08.2026  Pressemeldung Alle News von HEWI

HEWI: Den Waschplatz ganzheitlich planen

Warum Universal Design bereits bei der Raumaufteilung beginnt

Für Universal Design im Bad ist nicht allein die Auswahl einzelner Produkte entscheidend, sondern die Gestaltung des gesamten Raums. Ziel ist es, Sanitärbereiche so zu planen, dass sie von möglichst vielen Menschen komfortabel und intuitiv genutzt werden können. Dafür sollten Bewegungsflächen von Anfang an berücksichtigt und die Ausstattung entsprechend angeordnet werden. Auch verschiedene Nutzungssituationen und mögliche spätere Veränderungen lassen sich so frühzeitig mitdenken.

Der Waschplatz gehört zu den Bereichen im Bad, die täglich und häufig mehrfach genutzt werden. Als Teil der ganzheitlichen Badplanung sollte er daher im Zusammenspiel mit den übrigen Funktionsbereichen betrachtet werden.

Raumqualität entsteht durch Wegebeziehungen

Bei der Planung des Waschplatzes reicht es daher nicht aus, die erforderliche Bewegungsfläche unmittelbar vor dem Waschtisch zu berücksichtigen. Ebenso relevant sind kurze und gut nutzbare Wege zu anderen Funktionsbereichen wie WC und Dusche. Dies gilt insbesondere für Sanierungen im Wohnungsbestand, da bestehende Grundrisse häufig nur begrenzte Spielräume bieten.

Universal Design geht dabei über die Erfüllung normativer Anforderungen hinaus. Für die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen bildet die DIN 18040-2 jedoch eine wichtige Planungsgrundlage. Sie beschreibt Anforderungen an Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen sowie deren Außenanlagen. Dabei unterscheidet die Norm zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und solchen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl genutzt werden können.

Am Waschplatz wird diese Unterscheidung unter anderem bei den Bewegungsflächen deutlich. In barrierefrei nutzbaren Wohnungen ist vor ihm eine Fläche von mindestens 120 × 120 cm vorgesehen. Für Wohnungen mit uneingeschränkter Rollstuhlnutzung beträgt sie mindestens 150 × 150 cm.

Der Waschplatz als funktionale Einheit

Zur funktionalen Gestaltung des Waschplatzes gehört zunächst der Waschtisch selbst. Die DIN 18040-2 sieht für barrierefrei nutzbare Wohnungen vor, dass dieser auch im Sitzen genutzt werden kann und entsprechende Beinfreiheit vorhanden ist. Bei uneingeschränkter Rollstuhlnutzung gelten zusätzliche Vorgaben: Das Becken muss mindestens 55 cm tief unterfahrbar sein. Die erforderliche Kniefreiheit beträgt mindestens 67 cm in der Höhe und 30 cm in der Tiefe; die unterfahrbare Breite mindestens 90 cm.

Über die Unterfahrbarkeit hinaus können unterschiedliche Waschtischlösungen den Komfort zusätzlich erhöhen. Je nach Ausführung können beispielsweise angepasste Beckenformen, integrierte Griffmulden oder gut erreichbare Griffkanten das Heranfahren an den Waschtisch erleichtern und zusätzlichen Halt bieten. Welche Lösung geeignet ist, hängt dabei von den individuellen körperlichen Voraussetzungen und Anforderungen ab.

Zu einem ganzheitlich geplanten Waschplatz gehören außerdem Armatur, Spiegel, Ablageflächen und Beleuchtung. Bei Armaturen sieht die DIN Einhebelmischer oder sensorgesteuerte Ausführungen vor. Entscheidend ist darüber hinaus, dass die Armatur auch aus sitzender Position gut erreichbar und möglichst einfach zu bedienen ist. Dadurch lässt sich der Waschplatz ohne unnötiges Vorbeugen oder eine Veränderung der Sitzposition nutzen. Berührungslose Armaturen dürfen nur in Verbindung mit einer Temperaturbegrenzung eingesetzt werden, sodass die Wassertemperatur am Auslauf maximal 45 °C betragen darf.

Bei Ablageflächen kommt es insbesondere auf die Erreichbarkeit an. Befinden sich Pflegeprodukte oder Hygieneartikel außerhalb des direkten Greifbereichs, müssen Nutzer ihre Position verändern oder zusätzliche Wege zurücklegen. Integrierte oder modular ergänzbare Ablagen können benötigte Gegenstände in Reichweite halten. Für Ablageflächen enthält die DIN 18040-2 bei Wohnungen nur wenige konkrete Vorgaben. Bei der Anordnung lässt sich dennoch einplanen, dass Greifbereiche je nach körperlichen Voraussetzungen unterschiedlich ausfallen können.

Auch die Position des Spiegels ist Bestandteil der barrierefreien Planung. In Wohnungen muss die bauseitige Möglichkeit bestehen, einen mindestens 100 cm hohen Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch anzuordnen. Für Wohnungen mit uneingeschränkter Rollstuhlnutzung muss die Einsicht sowohl im Sitzen als auch im Stehen möglich sein. Modelle, die bis an den Waschtisch heranreichen oder sich neigen lassen, ermöglichen die Verwendung aus unterschiedlichen Körperhaltungen. Eine blendfreie Beleuchtung unterstützt die tägliche Körperpflege.

Mit Blick auf spätere Veränderungen spielt schließlich auch die Anpassungsfähigkeit des Waschplatzes eine wichtige Rolle. Modulare Systeme, mobile Ergänzungen oder vorbereitete Befestigungsmöglichkeiten können Nachrüstungen erleichtern und den dafür erforderlichen baulichen Aufwand reduzieren. So lassen sich beispielsweise zusätzliche Ablagen oder Halteelemente ergänzen und der Waschplatz an neue Anforderungen anpassen. Auf diese Weise können unterschiedliche Nutzungsvoraussetzungen von Anfang an berücksichtigt werden, ohne die Flexibilität für künftige Veränderungen einzuschränken.

HEWI Heinrich Wilke GmbH
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