HERZ informiert: Heizen mit erneuerbaren Energien wird 2022 mit erheblichen Förderzuschüssen belohnt
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) sparen Sie bis zu 55% auf Biomasseanlagen.
Förderfähige Kosten: Anschaffungskosten (Biomasseanlagen, Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme,..), energetische Fachplanung & Baubegleitung, Kosten für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen (z.B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung des Heizverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers).
Voraussetzungen:
- Hydraulischer Abgleich
- Pufferspeicher mit mind. 55 Liter/kW (Scheitholz und Kombikessel) bzw. 30 Liter/kW (Pellet und Hackschnitzel)
- Einhaltung der Emissionswerte und Kesselwirkungsgrad
- (Staub: 15 mg/m³ bzw. 2,5 mg/m³ für 5% Innovationsbonus, Kesselwirkungsgrad: 90%)
- Keine Schornsteinfegermessbescheinigung notwendig
- Kein Förderausschluss bei Austauschpflicht
- Max. € 60.000,- der förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit bei Wohngebäuden
- Max. € 120.000,- der förderfähigen Investitionskosten bei 2 oder mehreren Wohneinheiten
- € 1.000,- pro m² Nettogrundfläche bzw. max. € 15 Millionen bei Nichtwohngebäuden
Die Antragstellung einschließlich der Einreichung aller Unterlagen und Nachweise erfolgt elektronisch über die Webseite des BAFA www.bafa.de. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Detaillierte Förderrichtlinien finden Sie unter www.bafa.de oder bei Ihrem HERZ Gebietsleiter.
Detaillierte Beschreibungen entnehmen Sie bitte unseren Förderflyern:
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