NEU: INNOVATIONSBONUS FÜR BIOMASSE (5%):
Für förderfähige Holzfeuerungen bei Einhaltung des Emissionswertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m³.
NEU: INDIVIDUELLER SANIERUNGSPLAN (iSFP) (5%):
Die energetische Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude„ geförderten iSFP. Bei Umsetzung dieser innerhalb von max. 15 Jahren nach Erstellung des iSFP, erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzlich 5% (iSFP-Bonus). Diese Leistungen können nur gefördert werden, wenn sie durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich zu diesem beauftragten Dritten erbracht werden.
Detaillierte Beschreibungen entnehmen Sie bitte unseren Förderflyern:
Sie haben noch Fragen zum aktuellen Förderprogramm?
Dann kontaktieren Sie uns einfach mittels nachfolgendem Button unter dem Betreff „Förderprogramm Deutschland“.