29.08.2025  Pressemeldung Alle News von SHKjournal

HEMS & Datensicherheit – was ist eigentlich mit NIS2?

Sie betreiben Home Energy Management Systems (HEMS) geschäftlich als Installateur oder Anbieter? Oder bieten es als Services für Ihre Kunden an?

1. Auf Ihren Servern, oder über Drittanbieter?

2. Nutzen Sie hierzu, bzw. für das HEMS z.B. das Internet, IoT, die Cloud?

3. Wird beim HEMS auf SaaS Software as a service, also als Softwaredienstleistung gesetzt?

4. Sind Drittanbieter, z.B. Energieversorger mit angebunden?

Egal wie das HEMS außerhalb des privaten Umfelds installiert ist, oder betrieben wird, NIS-2 muss hier berücksichtigt werden!
Gemäß Europäischer Rechtslage trifft hier Technik, und die unternehmerische Verpflichtung zum Schutz erhobener Daten zusammen, seien es unternehmensbezogene, technikbezogene, oder Daten persönlicher/privater Natur.  
Alle verarbeiteten Daten sind schutzwürdig, im Speziellen gegen Fremdzugriffe und Cyberangriffe. Um diesen Schutz zu gewährleisten, greift hier verbindlich seit spätestens März diesen Jahres (Umsetzungspflicht war bereits zum 17.10.2024) die EU-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) zur Sicherstellung der digitalen Infrastruktur in der EU.
Und warum müssen Sie sich mit NIS-2 auseinandersetzen?

1. Der Einsatz, bzw. die Bereitstellung eines HEMS und der hierfür genutzten Hard- und/oder Softwaresysteme verlangt Sicherheitsmechanismen gegen Cyberkriminalität 

2. Gleiches gilt für HEMS in Form einer Dienstleistung

3. NIS-2 ist u.U. für Unternehmen nicht fakultativ, sondern obligatorisch, also eine EU-Rechtsverordnung, ein Muss!

4. Die Einhaltung und Umsetzung von NIS-2 hat seit März 2025 gemäß der geltenden EU-Regelung zu erfolgen

5. Unternehmen müssen konkrete Maßnahmen der innerbetrieblichen Organisation schaffen, Schlagwort TOMs (Technische und Organisatorische Maßnahmen)

1. Sicherstellung des Datenschutzes,

2. Maßnahmen zu der Abwehr von Cyberangriffen

3. Maßnahmen zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung des (IT-)Betriebes

4. Regelwerk im Störungsfall (Meldepflichten an die Aufsichtsbehörde!)

5. Vertragliche Regelungen mit externen Dienstleistern, Auftragsnehmern

6. Auch die Haftungsfrage bei Missachtung, Verstößen und Vergehen wurde massiv verschärft.

1. Mit NIS-2 haftet die Geschäftsleitung persönlich(!)

2. Es können empfindliche Geldbußen, bis zu 2% eines Jahresumsatzes verhängt werden.

Wir raten Ihnen dringend an, sich mit der Thematik NIS-2, deren Maßnahmen, Folgen und Konsequenzen zur eigenen Absicherung, und der Ihrer Kunden, zu beschäftigen.
Last but not least, ein Nachweis, dass Sie, bzw. Ihr Unternehmen NIS-2 geprüft ist, bringt Ihnen auch einen Wettbewerbsvorteil, denn Ihre Kunden werden ein geprüftes, sicheres Unternehmen schätzen!
Am besten sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Oder Sie starten mit einem der von uns angebotenen Webinare
Die wichtigsten Aspekte haben wir für Sie optimiert in kurzer, prägnanter Form zusammengefasst.
In 60 Minuten vermitteln wir Ihnen das erforderliche Rüstzeug, um NIS-2-konform zu planen und nicht in ungewollte Fallen zu stolpern.

Termine: 

05.11.2025 – 11:00 Uhr

05.11.2025 – 17:00 Uhr

Preis: 69,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Melden Sie sich rechtzeitig an oder kontaktiere Sie uns mit Ihren Fragen: redaktion(at)shk-journal.de 

SHKjournal
SHKjournal
Redaktionsbüro Menden
Dechant-Röper-Str.9
58706 Menden
Deutschland
Telefon:  +49 0 2373 - 396 313
Mo.-Fr. von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Sa.-So. von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr