Die breit angelegte Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ soll mithelfen, Fachkräfte auf die neue Trinkwasserverordnung vorzubereiten.
04.07.2023  Pressemeldung Alle News von GEBERIT

GEBERIT: Fit für Trinkwasser

Neue Schulungsinitiative von ZVSHK, BTGA und figawa

Sie wurde in den letzten zwei Jahrzehnten mehrmals aktualisiert: Die neue Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde am 31.03.2023 im Bundesrat verabschiedet und am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darin wurden Anforderungen an Grenz- und Richtwerte an die EU-Trinkwasserrichtlinie angepasst. Um den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation sicherzustellen, ist bei Fachplanern, Installateuren und Betreibern von haustechnischen Anlagen ein Know-how auf aktuellem Stand erforderlich. Die breit angelegte Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ der zentralen Branchenverbände für die Planung, Errichtung und Wartung von Trinkwasserinstallationen soll mithelfen, Fachkräfte darauf vorzubereiten.

Um die Verantwortlichen für Planung, Ausführung und Bauüberwachung sowie Betrieb und Instandhaltung in der Sanitärbranche mit den Neuerungen vertraut zu machen, ist jetzt bundesweit ein neues Format zur Schulung der unterschiedlichen Zielgruppen im Angebot. Unter dem Motto „Fit für Trinkwasser“ wurden zielgruppenorientierte Seminare in drei Kategorien entwickelt, die sich an Planer und SHK-Unternehmer, Installateure sowie Betreiber von Trinkwasserinstallationen richten. In diesem Rahmen bietet Geberit in Kooperation mit der Firma Kemper die Weiterbildung zur „Fachkraft für Hygiene in der Trinkwasserinstallation“ an.

Bundesweit einheitliche Qualifizierung

Das neue Weiterbildungsangebot ist eine anerkannte, bundesweit einheitliche Qualifizierungsmaßnahme. Die Schulungen, die Geberit im GIZ Langenfeld, im Technikum der Firma Kemper in Olpe und auch bundesweit an wechselnden Standorten anbietet, wurden vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) entwickelt. Sie behandeln hygienisch wichtige Aspekte, die bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen zu beachten sind und auf den relevanten technischen Regelwerken basieren. Gegenstand sind insbesondere die Normenreihen DIN EN 806 und DIN 1988, DIN EN 1717, DVGW-Arbeitsblätter sowie die technischen Regeln von BTGA und ZVSHK.

Fachlicher Austausch ohne Hierarchie
Zielgruppenorientierte Seminare, und damit eine unterschiedliche Ansprache der Sanitärfachleute, sind sinnvoll, denn jede an der Trinkwasserinstallation und -versorgung beteiligte Personengruppe hat spezifische Aufgaben. Darauf gehen die Schulungen gezielt ein. Für alle Beteiligten gilt: Je genauer der Einzelne über seine Verpflichtungen informiert ist, desto besser kann er seine fachliche Kompetenz später vor Ort in die Teamarbeit einbringen. Ohne eine solche verlässliche und engagierte Teamarbeit sind die aktuellen Herausforderungen an die Branche nicht umzusetzen.

Ein Beispiel: Der Planer für eine Trinkwasserinstallation schafft auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik die Voraussetzungen dafür, dass die Anlagentechnik warmes und kaltes Trinkwasser in einwandfreier Qualität zur Verfügung stellt. Bis zur Übergabe an den Betreiber geschieht dies in enger Zusammenarbeit mit dem SHK-Unternehmer und seinem Team. Danach steht der Besitzer bzw. Betreiber des Gebäudes in der Verantwortung, damit die hohe Trinkwasserqualität erhalten bleibt. Erstrebenswert ist es daher, dass die Zusammenarbeit im Team auf Augenhöhe stattfindet. Starre Hierarchien sind nicht hilfreich, sondern behindern eher die Abläufe und die Kommunikation.

Bestimmungsgemäßer Betrieb
Funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten nicht, kann dies zulasten der Trinkwasserqualität gehen. Beispiel: Wird ein Gebäude im Laufe der Zeit anders genutzt als ursprünglich geplant, kann diese Nutzungsänderung dazu führen, dass der bestimmungsgemäße Betrieb nicht mehr gegeben ist und die Trinkwasserqualität dadurch negativ beeinflusst wird. Eine sporadische Nutzung oder ein Leerstand mit der daraus resultierenden Stagnation kann trotz regelkonformer Planung und Ausführung zu hygienischen Problemen in der Trinkwasserinstallation führen.

Auch Einzelentscheidungen können Risiken mit sich bringen: Möchte beispielsweise ein Betreiber die Temperatur in der Warmwasserbereitung senken, um Energie zu sparen, kann es sein, dass er aus Unkenntnis der Zusammenhänge das Wachstum von Legionellen fördert. Dieses Risiko besteht, wenn er die normativ geforderten Mindesttemperaturen von 60/55 Grad Celsius in einer zentralen Warmwasserversorgung nicht mehr einhält. Die Zusammenarbeit von Betreiber und Installateur bleibt daher über die gesamte Nutzungszeit eines Gebäudes hinweg wichtig. Alle Beteiligten müssen gemeinsam das Know-how rund um die Trinkwasserinstallation auf aktuellem Stand halten. Die Novellierung der Trinkwasserverordnung gibt dazu erneut Anlass.

Neuerungen der aktualisierten Trinkwasserverordnung
Die wichtigste Botschaft der Trinkwasserverordnung jedoch bleibt: An allen Kalt- und Warmwasser-Entnahmestellen im Gebäude muss das Lebensmittel Nr. 1 dauerhaft einwandfrei sein. Die Neuerungen betreffen insbesondere drei Bereiche:

Der Grenzwert für Blei wird verschärft: Sehr bedeutsam ist die Neuerung, dass der Grenzwert für Blei von bislang 10 Mikrogramm pro Liter nochmals erheblich verschärft und jetzt auf 5 μg/l festgelegt wurde. Für die Installationstechnik folgt daraus die Konsequenz: Jeder Installateur auf der Baustelle sollte dafür sensibilisiert sein, ausschließlich Werkstoffe einzusetzen, die in den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) für die Verwendung in Trinkwasserinstallationen zugelassen sind.

Für die bereits bestehende Überwachung der Trinkwasserqualität in halböffentlichen und öffentlichen Gebäuden ändern sich zahlreiche Vorgaben: Neuerung Nr. 2 nimmt das Wachstum von Legionellen in den Fokus. Dies bringt etliche Änderungen für Sanitärbetriebe, die Wartungen und Kontrollen der Trinkwasserqualität in den unterschiedlichsten Gebäuden durchführen. Zum Beispiel gilt jetzt, dass eine Meldung an das Gesundheitsamt nicht erst dann erfolgen muss, wenn der technische Maßnahmewert (Grenzwert für Legionellen in der Trinkwasserinstallation) überschritten wird. Vielmehr soll schon das Erreichen des Grenzwertes meldepflichtig sein, um Zeit für Gegenmaßnahmen zu gewinnen.

Damit das Umweltbundesamt zukünftig eine bundesweite Statistik für überhöhte Grenzwerte von Legionellen in Trinkwasserinstallationen führen kann, sollen auffällige Analysen an zentraler Stelle gesammelt werden.

Mit wenigen Ausnahmen sollen Trinkwasserinstallationen bis Anfang 2029 für eine Risikobewertung durch einen Sanitärfachmann inspiziert werden: Hierbei handelt es sich um die Bewertung und das Risikomanagement der Wasserversorgungsanlage nach § 35 der neuen Trinkwasserverordnung. Dazu dient der Water-Safety-Plan (WSP) des Umweltbundesamtes und der europäische Leitfaden CEN/TR 17801 als Instrument zur Umsetzung. Im Bestand werden öffentliche Gebäude von der regelmäßigen Kontrolle der Trinkwasserqualität profitieren. Anders läuft es allerdings in vielen Wohnquartieren oder Mehrfamilienhäusern – von Ein- und Zweifamilienhäusern ganz zu schweigen. Dort hat vielfach über Jahrzehnte hinweg keine Sanitärfachkraft den Auftrag erhalten, die Installation zu prüfen, das Risiko für eine Legionellenbildung zu erkennen bzw. die Trinkwasserqualität wiederkehrend überwachen zu lassen. Das will die Trinkwasserverordnung nun ändern. Konkret bedeutet das für die Zukunft: Betreiber von Trinkwasserinstallationen stehen hier in der Verantwortung. Betreiber ist aus juristischer Sicht bereits jeder Vermieter, der seinem Mieter die Wohnung und damit die dort vorhandenen Zapfstellen zum bestimmungsgemäßen Betrieb überlässt. Es gilt die Verpflichtung, dass die Trinkwasserversorgung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben wird, worüber der Mieter aufzuklären ist (z. B. Vermeidung von Stagnation über längere Zeit).

Schulungen der Verbände in allen Regionen
Für die Bewertung und das Risikomanagement müssen die Personen hinreichende Fachkenntnisse über entsprechende Trinkwasserinstallationen haben und durch einschlägige Berufserfahrung sowie durch Schulung eine hinreichende Qualifikation für die Bewertung und das Risikomanagement im Trinkwasserbereich nachweisen können. Die Schulungen im Rahmen der Initiative „Fit für Trinkwasser“ sollen alle Beteiligten der Sanitärbranche umfassend und kompetent auf die neuen Herausforderungen vorbereiten und die Wichtigkeit der Zusammenarbeit unterstreichen. Frühzeitig haben sich der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) darauf verständigt, das Weiterbildungsangebot bundesweit einheitlich anzubieten. Die ersten Seminare wurden bereits im letzten Jahr durchgeführt. Weitere Termine für 2023 sind angekündigt (Link am Ende des Artikels).

Auf ihren Internetseiten geben die Verbände Hintergrundinfos und Unterscheidungsmerkmale für die drei Zielgruppen Verantwortliche im Sanitärbereich (Planung, Ausführung und Bauüberwachung), Gesellen/Sanitär-Installateure (Errichtung und Instandhaltung) sowie Betreiber von häuslichen Trinkwasserinstallationen, Immobilienverwaltungen etc. (Betrieb).

Das Berufsförderungswerk der Gebäude- und Energietechnikhandwerke e. V. (BfW) koordiniert alle Anmeldungen und hält dazu die Webseite www.berufsfoerderungswerk.org/schulungen auf dem aktuellen Stand.

Der Fachreferent Friedrich Stöckl im Interview zu den „Fit für Trinkwasser“-Schulungen
Geberit vermittelt seit vielen Jahren Know-how in der Sanitärtechnik vor und hinter der Wand an verschiedenen Standorten und durch diverse Schulungsformate. Das Thema Hygiene in der Trinkwasserinstallation hat dabei eine hohe Bedeutung und lässt sich am Geberit Standort Langenfeld mit mehreren Demonstrationsanlagen besonders anschaulich vermitteln. Das zwischen Düsseldorf und Köln gelegene Geberit Informationszentrum Langenfeld (GIZ) bietet ideale Voraussetzungen für die bundesweiten „Fit für Trinkwasser”-Schulungen. Friedrich Stöckl, seit vielen Jahren Referent für die Weiterbildungsangebote, erläutert die Möglichkeiten, mit denen sich in den Schulungen technische Zusammenhänge zum Schutz des Trinkwassers veranschaulichen lassen.

Herr Stöckl, Ausgangspunkt für die Schulung „Fit für Trinkwasser“ ist die EU-Richtlinie 2020/2184, die national durch eine Novellierung der Trinkwasserverordnung geregelt ist. Wie gelingt es Ihnen, die Theorie und die umfassenden Regelungen in eine spannende Schulung umzusetzen?
Friedrich Stöckl: Mit so wenigen Paragraphen und Verordnungstext wie nötig und so viel Praxisbezug wie möglich. Natürlich sind die Kenntnis und Anwendung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik” eine Grundvoraussetzung in Planung, Ausführung und dem bestimmungsgemäßen Betrieb. Das bildet die Grundlage für die Auswahl der Seminarinhalte. Durch Simulationen an unseren Demoanlagen lassen sich praxisnah Lastzustände veranschaulichen, die zu kritischen Betriebszuständen führen können. Ebenso zeigen wir direkt mit unseren Demoanlagen auch Lösungsansätze für sichere Trinkwasserinstallationen.

Was genau können Sie simulieren?
Da gibt es viele Möglichkeiten. Mindesttemperaturen zur Vermeidung von mikrobiologischem Wachstum, Stagnation, die hydraulische Einregulierung von Zirkulationssystemen oder die Auswirkung einer thermischen Entkopplung in Schacht und Vorwandinstallation: Das sind ein paar Beispiele für die Demonstrationsmöglichkeiten. Das beeindruckt Planer, Entscheider im Handwerksbetrieb wie auch Installateure oder Betreiber. Die Inhalte und die Ansprache der drei Zielgruppen gestalten wir unterschiedlich, sodass die Teilnehmer genau das mitnehmen, was sie bei ihren Aufgaben unterstützt. Je nach Zielsetzung erstrecken sich die Kurse über ein oder zwei Tage.

Gibt es technische Zusammenhänge, die Sie mit weiteren Demoanlagen visualisieren möchten?
Wir arbeiten stets daran, Seminarinhalte interessant zu vermitteln und mit innovativen Visualisierungen und Demoanlagen zu veranschaulichen. Aktuell erstellen wir zum Beispiel eine neue Demoanlage, mit der wir hydraulische Zustände in der Trinkwasserinstallation sichtbar machen können. Alle wichtigen Daten wie Geschwindigkeit, Volumenstrom, Fließ- und Ruhedruck sowie die Visualisierung von laminaren und turbulenten Strömungszuständen werden abgebildet. Mit der Anlage sind wir dann in der Lage, ein Gebäude mit zwölf Wohneinheiten in allen möglichen Lastzuständen zu simulieren. Die grafische Umsetzung der aus Volumenstrom- und Drucksensoren ermittelten Daten in den einzelnen Teilstrecken gibt Einblick in die ausschlaggebenden hydraulischen Zusammenhänge. Ich gehe davon aus, dass die Ergebnisse für alle Sanitärprofis sehr interessant sein werden.

Weiterführende Informationen

Das Geberit Schulungsangebot für alle Baubeteiligten:

  • Verantwortliche im Sanitärbereich: Planung, Ausführung und Bauüberwachung (Zwei-Tages-Kurs)
  • Gesellen/Sanitär-Installateure: Errichtung und Instandhaltung (Tageskurs)
  • Betreiber von häuslichen Trinkwasserinstallationen, Immobilienverwaltungen etc.: Betrieb (Tageskurs)

Eine Übersicht zu den Geberit Schulungsangeboten und den nächsten Terminen: www.geberit.de/seminare

Autor: Friedrich Stöckl, Fachreferent Kundenschulung, Geberit Vertriebs GmbH

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