Im letzten Jahr sind die Preise von Heizenergie dramatisch gestiegen – der Staat griff ein, um finanziell zu entlasten. Davon profitieren nun auch Besitzer von Pelletheizungen, die rückwirkend Rechnungen aus 2022 einreichen können, um einen finanziellen Zuschuss zu beantragen. © Deutsches Pelletinstitut
18.05.2023  Pressemeldung Alle News von DEPI

DEPI: Preisbremse auch für Pellets

Staatshilfen für Privathaushalte und KMU

Auch Haushalte, die mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts oder Scheitholz heizen, werden rückwirkend finanziell entlastet. Dafür müssen sie nachweisen, dass sich Ihre Energiekosten zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben.

Ausschlaggebend ist der festgelegte Referenzpreis für 2021: für Holzpellets sind das 24 ct/kg, für Holzhackschnitzel 11 ct/kg, für Holzbriketts 28 ct/kg und für Scheitholz 85 Euro/rm (inkl. MwSt). Ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, hängt vom Lieferdatum ab. Um den Zuschuss zu beantragen, muss eine Rechnung für die Bestellung von Pellets eingereicht werden, die vor dem 1. Dezember 2022 ausgestellt wurde.

Es gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro. Die bereits im Dezember von der Regierung angekündigten Härtefallhilfen für Privathaushalte belaufen sich auf maximal 2000 Euro pro Haushalt. Für den geplanten Härtefallfond werden 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt.

Die Antragstellung, Antragsbewilligung und Mittelauszahlung des Zuschusses zur Heizöl-, Flüssiggas- oder Holzpelletsrechnung werden ab Mai bundesweit über das aufgebaute IT-System der Kasse Hamburg abgewickelt. In den restlichen Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen muss man sich noch etwas länger gedulden.

Zur Antragsstellung:

  • Berlin: Heizkostenhilfe Berlin (Antrag über die Investitionsbank Berlin)

  • Kasse Hamburg (Bremen und Hamburg ab 2. Mai, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ab 4. Mai, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen ab 8. Mai)

  • Bayern: ab 15. Mai

  • Nordrhein-Westfalen: n.n.

Für Unternehmen

Auch für kleine und mittlere Unternehmen, die durch die gestiegenen Energiekosten außergwöhnlich belastet sind, hat die Bundesregierung finanzielle Hilfen in Aussicht gestellt. Auch hier liegt die Ausgestaltung der Antragsstellung und Abwicklung in der Hand der Bundesländer. In mehreren Bundesländern können die Härtefallhilfen bereits beantragt werden.

Zur Antragsstellung:

Kostenfreie Telefonhotline zu den Energiepreisbremsen Das BMWK stellt eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 0800-78 88 900 erreichbar.

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