DEPI: Noch in diesem Jahr die Heizung tauschen?
Denn wer sich heute für den Einbau einer Holzzentralheizung oder eines Pelletkaminofens mit Wassertasche in ein Bestandsgebäude entscheidet, kann auf üppige staatliche Unterstützung bauen. 20 Prozent der Kosten gibt es als Steuererstattung zurück. Dieser Zuschuss muss nicht wie die direkte Förderung vor Auftragsvergabe beantragt werden, sondern einfach in den drei Jahren nach dem Einbau in die Steuererklärung eingetragen werden. Eine Solarpflicht gibt es hier nicht.
Wer beim Heizungstausch gleich auf zwei erneuerbare Techniken setzt, kann auch einen Direktzuschuss für die Investitionskosten beantragen. Für Pellet-Zentralheizungen in Kombination mit Solarthermie oder einer Warmwasser-Wärmepumpe gelten seit Jahresbeginn zwei Förder-sätze: 20 Prozent oder 10 Prozent.
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20 Prozent gibt es, wenn eine funktionstüchtige Öl- oder Kohleheizung, eine Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ausgetauscht wird.
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10 Prozent gibt es, wenn eine neuere Gasheizung oder eine Holzheizung mit einer Holz-Hybridanlage ersetzt wird.
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