11.06.2024  Pressemeldung Alle News von DEPI

DEPI: Neue Pelletheizung - Bis zu 70 Prozent Förderung!

Wer seine alte Heizung gegen eine moderne Holz- oder Pelletheizungsanlage tauscht, erhält dafür eine attraktive staatliche Förderung.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, dazu kommen im selbstgenutzten Wohneigentum ggf. der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen-, oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Holzheizung. Voraussetzung ist die Kombination der neuen Holzheizungsanlage mit einer bestehenden oder neuen Warmwasseranlage. 30 Prozent Einkommens-Bonus erhalten zudem selbstnutzende Wohneigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro. Der Grundfördersatz und beide Boni können kombiniert werden. Der Höchstfördersatz beträgt 70 Prozent. Beim Einbau einer Holzheizungsanlage mit einem Staubwert von max. 2,5 mg pro m³ Abluft, gibt es zudem einen Emissionsminderungs-Zuschlag (EMZ) von 2.500 Euro.

Ganz konkret bedeutet das: Die Förderung wird auf maximal 30.000 Euro Investitionskosten für das erste Objekt gewährt. Die Grundförderung beträgt in diesem Fall 9.000 Euro (ggf. plus EMZ). Bei der Kombination mit beiden Boni können max. 21.000 Euro Förderung erzielt werden (ggf. plus EMZ).
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