In die Zukunft investieren: Wer jetzt den Austausch seiner veralteten Heizung gegen eine Pellet-Zentralheizung oder gegen einen wasserführenden Pelletkaminofen beauftragt, kann den Förderantrag dazu noch bis November 2024 nachreichen. © Deutsches Pelletinstitut
28.03.2024  Pressemeldung Alle News von DEPI

DEPI: Heizung jetzt tauschen – Förderantrag nachreichen

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die Energiewende im Heizungsbereich deutlich beschleunigen. Zeitgleich starten auch geänderte Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu zählen sowohl der Heizungstausch als auch energieeffiziente Einzelmaßnahmen.

Vielfach unbekannt ist: Staatliche Fördermittel können kombiniert werden. „Für den Heizungstausch sind die förderfähigen Investitionen bei 30.000 Euro begrenzt. Sie lassen sich ab sofort mit anderen Effizienzmaßnahmen kombinieren, so dass für ein Einfamilienhaus bis zu 90.000 Euro an Kosten gefördert werden können“, erläutert Martin Bentele, Geschäftsführer beim Deutschen Pelletinstitut.

Erhöht wurden die verschiedenen Investitionszuschüsse für den Heizungstauschjetzt auf bis zu 70 Prozent. Das macht immerhin 21.000 Euro als maximalen Zuschuss aus, was sehr gute Förderbedingungen sind, wie Bentele betont. Dabei bekommen alle, die besonders saubere Pellet- und Holzheizungen installieren, einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro. Die Zuschüsse müssen bei der KfW-Bank beantragt werden.

Wichtig zu wissen: für die Antragstellung gilt eine Übergangsfrist. Wer bis Ende August 2024 eine moderne Pellet- oder Holzheizung installiert, hat den großen Vorteil, ohne Förderantrag starten zu können – dieser kann ausnahmsweise bis Ende November dieses Jahres nachgereicht werden. Danach wird wieder die Regel gelten: erst beantragen, dann beauftragen.

Ergänzend zu den direkten Zuschüssen gewährt die KfW-Bank für alle Maßnahmen einen Ergänzungskredit, um allen Gebäudeeigentümern die Finanzierung der Investitionen zu ermöglichen. Für Haushalte mit bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gibt es dabei sogar noch eine zusätzliche Zinsvergünstigung.

Weitere Informationen:

Deutsches Pelletinstituts GmbH
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