Ein Wärmepumpen-Hybridsystem besteht aus einem konventionellen Wärmeerzeuger wie dem Gasbrennwertgerät Logamax plus GB192i (links) und einer Wärmepumpen-Außeneinheit wie der Logatherm WLW MB A H (rechts) von Buderus. Ein Warmwasserspeicher (Mitte) ist ebenfalls Bestandteil des Systems. Bild: Buderus
01.07.2025  Pressemeldung Alle News von Buderus

Buderus: Cleveres Doppel für die Wärmewende

Steht in einem un- oder teilsanierten Ein- oder Zweifamilienhaus eine Heizungsmodernisierung an, ist ein Wärmepumpen-Hybridsystem in vielen Fällen eine mögliche Lösung und oft ein sinnvoller erster Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2045.

Im Jahr 2022 lag der Wohngebäudebestand in Deutschland laut DENA-Gebäudereport 2024[1] bei zirka 19,5 Millionen Gebäuden. Davon waren rund 13 Millionen Einfamilienhäuser, 3,2 Millionen Zweifamilienhäuser und 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser. Viele dieser Gebäude haben eines gemeinsam: Sie sind mehr als 45 Jahre alt. So wurden etwa 60 Prozent aller Wohngebäude vor 1978 errichtet, knapp ein Viertel davon sogar vor dem Baujahr 1946. Die Heizsysteme in etlichen dieser Gebäude müssen auf einen aktuelleren, nachhaltigen Stand gebracht werden: Denn bis zum Jahr 2045 soll Deutschland laut Ziel der Bundesregierung klimaneutral sein – dazu gehört auch, ohne fossile Brennstoffe zu heizen.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen fortgeführt: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen jedoch verbindlich (EE65-Regelung) – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Wer jetzt in seinem Bestandsgebäude die Heizung erneuern will oder muss, weil sie defekt ist und sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt, sollte deshalb gleich auf eine Lösung mit erneuerbaren Energien umsteigen. Für bestehende Gebäude empfiehlt sich dann in vielen Fällen ein Wärmepumpen-Hybridsystem, das aus einer Wärmepumpen-Außeneinheit und einem konventionellen Brennwertkessel besteht. Es lässt sich meist zusammen mit den vorhandenen älteren Heizkörpern einsetzen und Hausbesitzer legen damit bereits die Basis, um nachhaltiger und schließlich komplett mit erneuerbaren Energien zu heizen.

Das Hybridsystem arbeitet überwiegend nachhaltig

Ein Wärmepumpen-Hybridsystem erfüllt bei entsprechender Auslegung den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien. Gleichzeitig erzeugt es die höheren Vorlauftemperaturen, die für alte Heizkörper erforderlich sind und so weitergenutzt werden können – ein großer Vorteil für Bestandsgebäude. Bei einem Wärmepumpen-Hybridsystem übernimmt die Wärmepumpe den Hauptteil der Beheizung und Warmwasserbereitung. Wird sie mit Ökostrom betrieben, geschieht das emissionsfrei. Der Brennwertkessel als zweiter Wärmeerzeuger im System arbeitet nur, um Spitzenlasten abzudecken, beispielsweise bei sehr niedrigen Außentemperaturen. Ein Wärmepumpen-Hybridsystem ist zukunftssicher und bietet einen unschätzbaren wirtschaftlichen Vorteil: Es ermöglicht eine schrittweise Gebäudesanierung, so dass Hausbesitzer Zeit haben, um eventuelle weitere erforderliche Investitionen in ihr Eigenheim dann vorzunehmen, wenn es zeitlich, organisatorisch und finanziell möglich und sinnvoll ist – um dann per Wärmepumpe nachhaltiger zu heizen. Ein Beispiel zeigt, wie sich das Schritt für Schritt umsetzen lässt.

In fünf Schritten zur nachhaltigeren Heizung

Unser Beispielobjekt ist ein unsaniertes Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1950. Das Bestandsgebäude hat alte Fenster und ein altes Dach. Außenwände und Kellerdecke sind ungedämmt. Im Heizungskeller arbeitet ein betagter, wenig effizienter Gaskessel. Er muss getauscht werden. Die Wärme für die Raumheizung wird über klassische Heizkörper im Haus verteilt.

Schritt 1 (2024): Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen

Der Hauseigentümer beauftragt einen Energieberater damit, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für sein Einfamilienhaus zu erstellen. Zuvor hat er beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Förderantrag für die Energieberatung gestellt. Der Energieberater erfasst den Ist-Zustand der Immobilie. Im iSFP stellt er dar, wie sich das Haus Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch sanieren oder, wie sich durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau erreichen lässt (systemische Sanierung). Ein iSFP ist vor einer Heizungsmodernisierung sinnvoll, wenn in diesem Zusammenhang Maßnahmen am Gebäude empfehlenswert oder erforderlich sind – etwa die Dämmung von Außenwänden oder neue Fenster. Das BAFA fördert auf Antrag 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern.

Als eine mögliche erste Maßnahme für das Einfamilienhaus aus den 1950er Jahren wird im iSFP eine Heizungsmodernisierung aufgeführt. Weil das Gebäude noch ungedämmt ist, alte Fenster und klassische Heizkörper hat, bietet sich eine Wärmepumpe als alleiniger Wärmeerzeuger zunächst nicht an – stattdessen ist ein Wärmepumpen-Hybridsystem eine Option. Denn dieses kann die für die vorhandenen Heizkörper erforderlichen höheren Temperaturen von mehr als 65 °C effizient erzeugen.

Schritt 2 (2024): Fördermittel beantragen

Der Hausbesitzer lässt sich im zweiten Schritt von seinem Heizungsfachbetrieb beraten und ein Angebot über ein Wärmepumpen-Hybridsystem erstellen. Er unterzeichnet einen Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen und reicht diesen bei der KfW ein, um die neue Heizungsförderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu nutzen. Der Staat fördert bei diesen hybriden Heizsystemen den Wärmepumpenanteil einschließlich der zugehörigen Umfeldmaßnahmen. Möglich wäre auch, einen Kredit mit Tilgungszuschuss der KfW-Bank zu beantragen, wenn das Gebäude auf eine Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser saniert wird.

Schritt 3 (2025): Heizung modernisieren – Gaskessel raus, Wärmepumpen-Hybridsystem rein

Die Förderung von bis zu 65 Prozent der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten des neuen Heizsystems wurde bewilligt und der Eigentümer gibt den Startschuss für die Heizungsmodernisierung. Der Heizungsfachbetrieb entfernt den alten Gaskessel. Installiert wird ein neues Buderus Wärmepumpen-Hybridsystem mit einer Wärmepumpen-Außeneinheit und einem effizienten Gas-Brennwertkessel. Die bestehende Gasleitung oder ein vorhandener Gastank lassen sich so weiternutzen, ebenfalls die alten Heizkörper. Das Wärmepumpen-Hybridsystem mit der Wärmepumpen-Außeneinheit und dem Gas-Brennwertkessel stellt nun die Wärme für Heizung und Warmwasser bereit. Es erzeugt die für die Heizkörper erforderlichen hohen Temperaturen und arbeitet dennoch nachhaltiger und effizienter als der alte Gaskessel. Vorrangig stellt die Wärmepumpe Wärme bereit – deshalb sinken CO2-Emissionen und Energiekosten im Vergleich zum alten Heizsystem. Die Leistung der Wärmepumpe wurde bereits auf einen späteren Betrieb als einziger Wärmeerzeuger ausgelegt.

Schritt 4 (2030): Sanierung Außenwand und Fenster

Rund fünf Jahre nach der Heizungsmodernisierung entschließt sich der Hauseigentümer gemäß individuellem Sanierungsfahrplan, die Fenster erneuern und die Außenwände dämmen zu lassen. Das reduziert die Wärmeverluste des Gebäudes deutlich und es muss weniger geheizt werden. Die CO2-Emissionen sinken weiter.

Schritt 5 (2040): Sanierung Dach und Kellerdecke, Deinstallation Gas-Brennwertkessel

Gut zehn Jahre später möchte der Hausbesitzer Dach und Kellerdecke auf Vordermann bringen. Er lässt die Kellerdecke dämmen und das Dach sanieren. Das Einfamilienhaus eignet sich nun optimal, um ausschließlich mit der Wärmepumpe zu heizen und Warmwasser zu erzeugen – der Gas-Brennwertkessel wird entfernt. Für den Betrieb der Wärmepumpe bezieht der Eigentümer weiterhin Ökostrom. Das Heizsystem erzeugt Wärme und Warmwasser zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien.

Fazit

Ein Wärmepumpen-Hybridsystem bietet sich bei der Heizungsmodernisierung optimal für teil- oder unsanierte Bestandsgebäude an: Es erzeugt die erforderlichen hohen Temperaturen, um die Räume auch über die vorhandenen älteren Heizkörper mit Wärme zu versorgen. Das System erfüllt außerdem die EE65-Regelung sofort, und Eigentümer profitieren umgehend von niedrigeren Energiekosten. Doch insbesondere setzen Hausbesitzer damit auf Zukunftssicherheit: Mit einem Wärmepumpen-Hybridsystem heizt man nachhaltiger und schafft  bereits eine gute Basis, um später nur mit erneuerbaren Energien zu heizen – ohne sofort in weitere Maßnahmen wie Dämmung und neue Fenster investieren zu müssen. Diese Investitionen lassen sich mit einem Hybridsystem zeitlich entzerren. Ist das Gebäude dann nach einigen Jahren energetisch optimiert, wird der Erneuerbare-Energien-Anteil des Heizsystems einfach von den vorgesehenen gesetzlichen 65 Prozent auf 100 Prozent erhöht und nur noch mit der bereits vorhandenen Wärmepumpe geheizt.

Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Hankel, Senior Produktmanager Hybridsysteme bei Buderus

[1] Deutsche Energie-Agentur (Hrsg.) (dena, 2023): DENA-GEBÄUDEREPORT 2024. Zahlen, Daten, Fakten zum Klimaschutz im Gebäudebestand.

Buderus
Buderus
Bosch Thermotechnik GmbH
Sophienstr. 30 - 32
35576 Wetzlar
Deutschland
Telefon:  06441 - 418-0