Für viele „BIOCAT“-Kalkschutzanlagen führt Watercryst entsprechende Wirksamkeitsnachweise gemäß den DVGW-Arbeitsblättern W 510 und W 512 beziehungsweise neu nach DIN 3607, Teil 1 und 2. Foto: Watercryst
16.04.2025  Pressemeldung Alle News von WATERCryst

WATERCryst: Hartes Wasser?

Hartes Wasser ist weit verbreitet, in Trinkwasserinstallationen aber ausgesprochen problematisch. Entsprechend breit und bunt ist die Liste der Hersteller, die mit unterschiedlichsten Ansätzen versuchen, den Kalk aus dem Wasser zu bekommen. Allerdings sei bei weitem nicht alles in der Praxis wirklich haltbar, stellt Watercryst-Key-Account-Manager Torsten Schmidt fest.

„Wenn Esoterik vor den Grundprinzipien der Wasserchemie kommt, wird es kritisch. Denn ,hartes Wasser‘ ist in Trinkwasserinstallationen ein echtes Problem, das zu massiven Schäden führen kann. Deswegen ist hier definitiv kein Platz für Experimente, sondern es geht ausschließlich um nachgewiesene Wirksamkeit.“

Dass die Wasserbehandlung der Zukunft möglichst chemiefrei sein sollte, steht dabei für ihn naheliegenderweise außer Frage. Schließlich ist Watercryst mit seinen „BIOCAT“-Anlagen bekannt für „die chemiefreie Alternative zur klassischen Enthärtungsanlage“, so Torsten Schmidt: „Unser Wirkprinzip
basiert auf der Biomineralisierung. Dabei wird der Kalk nicht dem Trinkwasser entzogen, sondern über die chemisch perfekt passende Oberfläche eines Katalysators so stabilisiert, dass eine Anhaftung oder Inkrustierung und Steinbildung innerhalb der technischen Installation nicht mehr möglich ist. Die gebildeten Impfkristalle werden dann einfach mit der Wasserentnahme ausgespült. Und zwar ganz ohne die Zugabe von Salz, Chloriden oder Phosphaten. Das ist ebenso nachhaltig wie wirkungsvoll, belegen Baumuster-Prüfzertifikate des DVGW, die für eine ganze Reihe von ,BIOCAT‘-Anlagen eine Kalkschutzwirksamkeit dieser Geräte von mindestens 80 Prozent bestätigen.“

Umso kritischer sieht Torsten Schmidt manche „alternative“ Systeme am Markt, die z.B. mit angeblichen Magnet- oder Elektrofeldsystemen arbeiten. Das ist aus meiner Sicht esoteri­scher Unfug, der in der Sanitär-Fachwelt gar nichts zu suchen hat. Zum anderen gibt es Hersteller, die mit problematischen Feststellungen beispielsweise zu den bereits angesprochenen DVGW-Baumustern oder zu Wirksamkeitsnachweisen arbei­ten. Hier ist größte Aufmerksamkeit geboten!“

Denn häufig, beobachtet Torsten Schmidt, werde zwar mit dem Qualitätsbegriff DVGW gearbeitet, entscheidend sei aber immer der Kontext: „Eine DVGW-Erwähnung betrifft bei die­sen Produkten in der Regel ausschließlich die trinkwasserhygi­enische Eignung des Materials. Sie belegt nicht die unabhängig nachgewiesene Wirksamkeit. Ähnliches gilt, wenn mit angeb­lichen Prüfungen des Umweltbundesamtes (UBA) argumen­tiert wird. Denn das UBA legt nur die einzuhaltenden Grenz­werte fest und führt sie in der ,Positivliste‘ - es prüft nicht!“. Auf diese feine Unterscheidung sei daher auch zu achten, wenn es zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Wirksam­keitsnachweis um die Begrifflichkeiten „DVGW geprüft“ und „DVGW zertifiziert“ gehe: „,Geprüft‘ bedeutet im Klartext ,nicht bestanden’ - sonst würde es ja ,zertifiziert‘ heißen. Zu­dem sei zu hinterfragen, auf was sich eine ,Zertifizierung‘ be­ziehe. Nur auf die eingesetzten Materialien, was leider sehr häufig der Fall ist, oder auf den Nachweis der tatsächlichen Wirksamkeit des Behandlungsverfahrens“, so Torsten Schmidt.

Wirksamkeit ist nachweisbar!

Ein zweiter wesentlicher Kritikpunkt, der zu Verwirrung führe, sind für Torsten Schmidt mit Verweis auf die einschlägigen Re­gelwerke - Stichwort: Wirksamkeitsfaktor f > 0,8 - zudem Aussagen rund um die Wirksamkeitsnachweise von Kalk­schutz- oder Kalkbehandlungsanlagen. Watercryst beispielsweise könne für die meisten der angebotenen Anlagen prob­lemlos entsprechende Nachweise über die Kalkschutzwirkung gemäß den DVGW-Arbeitsblättern W 510 und W 512 bezie­hungsweise neu nach DIN 3607, Teil 1 und 2, führen - was im Übrigen für alle namhaften Hersteller gelte: „Der Fachhand­werker, der die so in ihrer Wirksamkeit bestätigten Anlagen installiert, ist also gegenüber dem Endkunden immer auf der sicheren Seite.“

Vor allem, wenn es im Gegensatz dazu um angebliche „Wirk­samkeitsnachweise“ gehe, die zum Beispiel im Rahmen von Feldversuchen oder Pilotprojekten entstanden seien: „Wenn eine solche Wirksamkeit tatsächlich bestünde, müsste sie auch im Rahmen einer Baumusterprüfung unabhängig nachzuwei­sen sein. Selber durchgeführte Praxisversuche ergeben statt­dessen aus meiner Sicht jedoch immer ,Gut-' und nie ,Schlecht- Achten’. Ein selbstgeschriebener Praxisbericht beziehungswei­se Wirkungsnachweis ist aus meiner Sicht deswegen wertlos und mit der aktuellen Prüfnorm überhaupt nicht vergleichbar.“

Flotte Werbeaussagen richtig einordnen

Flotte Werbeaussagen zu problematischen Installationssyste­men zur Kalkbehandlung sind aber im gut ausgelasteten Instal­lateursalltag schnell ge- und noch schneller überlesen; die pro­blematischen sprachlichen Feinheiten inklusive .... Torsten Schmidt: „Spätestens dann sollten die Installationsprofis aber aufmerksam werden, wenn grundlegende Fragen der Hydraulik oder der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht mehr nachvollziehbar sind.“ Typische Beispiele dafür seien spezielle Einbauvorschriften - über die bei genauerem Hinsehen in der Folge nur Teilbereiche der Trinkwasserinstallation von der Kalk­behandlung abgedeckt würden - oder Wirkmechanismen, die bisweilen sogar der Medizinwelt (wie das „Nierenstein-Prin­zip“) entlehnt würden - aber nichts mit den Realitäten der Was­serchemie zu tun haben.

Torsten Schmidt: „Diese Liste kritischer Aussagen, die im Markt nur zu Verwirrung, nicht aber zu besseren Trinkwasserinstalla­tionen führen, ließe sich nahezu beliebig fortsetzen. Und zwar bis hin zu der keineswegs trivialen Frage, ob Kalkbelastung in der Trinkwasserinstallation in Mikrogramm (pg) pro Liter oder - wissenschaftlich korrekt - über die Kalkabscheidekapazität des Wassers, je nach Temperatur, bestimmt wird. Spätestens an solchen Punkten trennt sich endgültig ,die Spreu vom Wei­zen’ ... Denn für den Fachhandwerker, und ganz wichtig auch für den Fachplaner, geben letztlich nur Anlagen mit vollständi­ger DVGW-Baumusterprüfzertifizierung die Sicherheit, gegen unangenehme Haftungsfragen geschützt zu sein.“                                       

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