WDV Molliné: Nachrüst-Pflicht bei Wärmepumpen - Übergangsfrist bis Ende September 2025
Werden die Geräte zur Verbrauchserfassung 2025 installiert, besteht die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung erst ab 2026, sofern der Abrechnungszeitraum mit dem neuen Kalenderjahr beginnt. Hintergrund ist, dass erst der nach der Installation beginnende Abrechnungszeitraum relevant ist.“ Quelle: Miriam Zaunbrecher auf objego.de
