15.04.2025  Pressemeldung Alle News von WDV Molliné

WDV Molliné: Nachrüst-Pflicht bei Wärmepumpen - Übergangsfrist bis Ende September 2025

„Besteht am 1. Oktober 2024 noch keine anteilige Verbrauchserfassung, haben Eigentümer noch bis Ende September 2025 Zeit zur Installation einer entsprechenden Möglichkeit zur Verbrauchserfassung. Eine unmittelbare Änderung für Mieter gibt es aufgrund der Frist daher nicht.

Werden die Geräte zur Verbrauchserfassung 2025 installiert, besteht die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung erst ab 2026, sofern der Abrechnungszeitraum mit dem neuen Kalenderjahr beginnt. Hintergrund ist, dass erst der nach der Installation beginnende Abrechnungszeitraum relevant ist.“ Quelle: Miriam Zaunbrecher auf objego.de

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