WDV Molliné: HKVO – Jetzt auf Smart-Meter umsteigen!
Gemäß der Heizkostenverordnung muss seit dem 01.01.2022 eine monatliche Verbrauchsinformation vorgelegt werden (UVI – unterjährige Verbrauchsinformation), wenn in der Anlage fernauslesbare Zähler installiert sind. Bei Neuanlagen und Austausch dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Ausstattungen zur Fernauslesung installiert werden.
Bis spätestens 31.12.2026 müssen nicht fernablesbare Ausstattungen umgerüstet werden, d. h. in Neubau und Bestand muss ein fernablesbares System eingebaut sein.
Diese Vorgaben dienen der Förderung von Transparenz und Energieeffizienz, da die Mieter regelmäßiger über ihren Verbrauch informiert werden. Zudem reduziert die Fernablesung organisatorischen Aufwand und trägt zur Einhaltung der EU-Energieeffizienzrichtlinie bei, die mehr Kontrolle über den Energieverbrauch fördern soll.
Wir unterstützen Sie dabei und bieten Deutschlands größte Auswahl an Messgeräten.
Anfragen direkt per Mail info(at)molline.de oder unter 0711 35 16 95-20.







