Besondere Anforderungen an die Befestigung für Löschwasserleitungen „trocken“
Was versteht man unter einer Löschwasseranlage „trocken“?
Gemäß DIN 14462:2023-07 versteht man darunter eine Löschwasseranlage, die im Normalfall entleert ist und im Bedarfsfall von der Feuerwehr über eine Löschwasser-Einspeiseeinrichtung unter Druck gesetzt wird.
Allgemeine Anforderungen an die Befestigung von Leitungsanlagen
Um eine DIN-konforme Befestigung von Löschwasserleitungen zu gewährleisten, müssen Löschwasserleitungen und deren Zuleitungen unter Beachtung der zu erwartenden Einsatzdauer befestigt sein. Dadurch werden grundsätzliche Anforderungen an das Befestigungssystem gestellt. Dieses muss
- auch bei unmittelbarer Beflammung über die Betriebszeit ausreichend lange standsicher sein,
- den zu erwartenden statischen und dynamischen Kräften standhalten,
- so ausgeführt sein, dass das Versagen einer einzelnen Halterung nicht zum Systemversagen führen kann.
Eine vollständige Auflistung der allgemeinen Anforderungen an die Befestigung von Löschwasserleitungen gemäß DIN 14462:2023-07 finden Sie in unserem ausführlichen Whitepaper.
Während der Planung von Halterungskonstruktionen für Löschwasserleitungen „nass/trocken“ und „trocken“ sind erhöhte dynamische Kräfte, die möglicherweise im Rahmen des Befüllvorgangs entstehen, besonders zur berücksichtigen. Eine ausreichende Anzahl an Halterelementen müssen durch Schub- und Gewichtskräfte, Einströmen des Wassers in das leere Rohrnetz sowie Richtungsänderungen entstehende Axialkräfte aufnehmen können. Nach jeder Richtungsänderung der Rohrleitung ist daher ein Festpunkt vorzusehen. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Befestigung für Löschwasserleitungen „trocken“.
Besondere Anforderungen an die Befestigung für Löschwasserleitungen „trocken“
Aufgrund der unter anderem zuvor beschriebenen Gründe wird der Befestigung von trockenen Löschwasserleitungen eine besondere Betrachtung eingeräumt. Zudem wurden, je nach Installationssituation der trockenen Leitungsanlage, in der DIN 14462:2023-07 weitere Anforderungen definiert.
Sobald eine trockene Löschwasserleitung in einem brandlasthaltigen Installationsraum, der nicht durch eine andere automatische Löschanlage geschützt ist, geführt wird, ist eine Heißbemessung entsprechend der Grundsätze der DIN 4102-4 erforderlich.
Dabei müssen folgende Anforderungen eingehalten werden:
- Das Befestigungssystem muss aus Stahl, in hängender Ausführung und ohne elastische Zwischenglieder ausgeführt sein.
- Die Blechdicke der Halterelemente muss mindestens 1,5 mm betragen.
- Die maximale Länge der unbekleideten Abhänger darf höchstens 1,5 m betragen.
- Dübel/Anker bedürfen eines Verwendbarkeitsnachweises hinsichtlich Verwendung und Traglast (z. B. Europäische Technische Bewertung (ETA) in Verbindung mit Declaration of Performance (DoP) oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ)).
- Die Halterelemente aus Stahl müssen so dimensioniert werden, dass die berechneten Spannungen die Werte der nachfolgenden Tabelle nicht überschreiten
Der Funktionserhalt* der Befestigung muss jedoch nicht höher sein als die Feuerwiderstandsdauer des tragenden Bauteils.
Es dürfen auch Dübel ohne Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden. Jedoch beträgt die zulässige Zuglast 500 N je Anker. Zusätzlich müssen diese Dübel mit der doppelten Setztiefe im Befestigungsuntergrund verankert sein.
Alternativ zur Heißbemessung können die Rohrleitungen mit anderen (baulichen) Maßnahmen geschützt werden.
Diese können sein:
- Installation in brandlastfreien Bereichen
- Installation innerhalb der Schutzbereiche durch brandschutztechnisch qualifizierte bauliche Abtrennung
- EI 30 ... EI 120 - Ummantelungen unter Beachtung des Verhältniswertes U/A nach DIN 4102-4:1994-03 bzw. Ap/V nach DIN EN 1993-1-2 (Profilfaktor)
* Funktionserhalt siehe definierte Betriebsdauer der Löschwasseranlage gemäß Brandschutzkonzept. Wenn dort keine baurechtliche Anforderung definiert, ist die Löschwasseranlage auf 2 h Betriebsdauer auszulegen.
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