06.04.2025  Pressemeldung Alle News von ZIV

Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Vertretungsmöglichkeit für Bevollmächtigte bei der Feuerstättenschau

Am 30. Januar 2025 wurde eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom Bundestag beschlossen und am 21. März 2025 vom Bundesrat bestätigt. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Einführung von § 11 b SchfHwG, der die Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau regelt.

Mehr Spielraum für Betriebe

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornstein­fegerinnen können mit Inkrafttreten der Änderungen in ihrem Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen bei der Feuerstättenschau von Angestellten mit Meisterprüfung vertreten werden. Sie können diese Flexibilität dazu nutzen, ihren Betrieb und ihre Dienstleistungen auf die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende einzustellen.

Positive Effekte für Nachwuchsförderung

Alexis Gula, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfeger­handwerks: „Wir sehen den Beschluss als eindeutiges Bekenntnis der Politik zu unserem Handwerk und seiner Bedeutung für die Wärme­wende in Deutschland. Mit Einführung der sogenannten Stellvertreter­regelung erhalten unsere Betriebe mehr Flexibilität, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen im Wärmemarkt einzustellen. Außerdem wirkt sie sich positiv auf die Fachkräftesicherung im Handwerk aus. Unsere Nachwuchskräfte werden dazu motiviert, die Meister­qualifikation zu erwerben und im Betrieb mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir begrüßen diese Möglichkeit im Hinblick auf die Besetzung der Bezirke ausdrücklich.“

Mehr Informationen: www.schornsteinfeger.de.

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Zentralinnungsverband (ZIV) -
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Deutschland
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